"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, Funktionseinschränkung oder anerkannter Lese-Rechtschreibschwäche kommen ergänzend verschiedene Landesgesetze und Verordnungen zur Anwendung. Sie können einen Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung beantragen (§7, § 37-44 VOGSV Hessisches Schulgesetz). Da es eine Vielzahl von unterschiedlich gelagerten Fällen gibt, bieten sich standardisierte Regelungen für diese Schülerinnen und Schüler nicht an. Vielmehr ist es Aufgabe der Schulen, diesen Nachteilsausgleich individuell festzulegen und zu gewähren.
Wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen wollen, bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung an und begleiten Sie - gegebenenfalls unterstützend - bis zu Ihrem erfolgreichen Schulabschluss.
Sie erreichen mich:
- über das Schulsekretariat
- oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!